Heizungsprüfung

Gebäudeeigentümer sind ab 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden verpflichtet. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen). Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die Eigentümer größerer Gebäude ab 6 Wohneinheiten werden zudem verpflichtet, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen. Weiter verpflichtet die Verordnung Unternehmen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

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Warum Heizungsprüfung durchführen?

Gebäudeeigentümer sind ab 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden verpflichtet. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen). Denn nur wenn Wärmeerzeuger und der Rest des Systems optimal aufeinander abgestimmt sind, kann eine Heizungsanlage sparsam, kosten- und umweltschonend funktionieren.