Der Antragseingang beim BAFA wurde bestätigt. Eine Förderzusage wurde aber noch nicht erteilt. Wie verhalte ich mich?

Bedingt durch die grundlegende Veränderung der Förderung und durch die deutlich erhöhten Förderbeträge kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sobald der Antrag beim BAFA eingegangen ist, kann grundsätzlich mit der gewünschten Maßnahme begonnen werden. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Beauftragung des Handwerkers erfolgen kann. Das Risiko der Genehmigung bzw. der Förderhöhe trägt grundsätzlich der Antragsteller (Kunde). Bei schneller Durchführung ist damit zu rechnen, dass die ausgezahlte Förderung deutlich nach der Rechnungslegung durch den Handwerker erfolgt. Die Zwischenfinanzierung durch den Kunden bis zur Auszahlung durch das BAFA erfolgt also eventuell über einen längeren Zeitraum. Wenn die Sicherheit einer Förderzusage gewünscht wird, aber trotzdem mit vorbereitenden Maßnahmen (mit geringem finanziellem Risiko) angefangen werden soll, empfiehlt sich eine vertragliche Klarstellung. Zum Einen sollte klargestellt werden, dass der Betrieb nicht das Risiko der Fördergenehmigung übernimmt und zum anderen, dass bereits ausgeführte Leistungen auch bei nicht gegebener Förderung vergütungspflichtig bleiben.

Musterformulierung: Der Vertrag wird in der Erwartung einer Förderzusage in beantragter Höhe geschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt nicht das Risiko der tatsächlichen Förderzusage. Bei nicht gegebener Förderung werden die Vertragsparteien den Vertrag anpassen. Bereits ausgeführte Leistungen (auch Planungs- und Vorbereitungsleistungen) bleiben in jedem Fall vergütungspflichtig.

Kategorie: Heizungsmodernisierung