Ist die Förderrichtlinie leicht verständlich?

„Offizielle“ Texte werden häufig von Juristen verfasst und sind damit bisweilen schwer für den Normalbürger verständlich. In diesem Fall gibt es jedoch wenig Barrieren. Der Umfang der Förderrichtlinie von 19 Seiten erschreckt zwar auf den ersten Blick. Er umfasst aber alle Fördermöglichkeiten aus dem Programm und muss nicht komplett gelesen werden. So finden Sie sich schnell zurecht:

1.
Markieren Sie sich die folgenden für Sie wichtigen Punkte:

IV Allgemeine Fördervoraussetzung – Hier steht zum Beispiel, dass die geförderte Anlage mindestens sieben Jahre zweckentsprechend genutzt werden muss.
V Zuwendungsempfänger – Hier steht, wer außer privaten Einfamilienhausbesitzern sonst noch gefördert wird.
VI.1 Art und Umfang der Förderung – Hier geht es im Prinzip um die Grundlagen. Der Absatz über die AGVO ist für Privatkunden uninteressant.
VI.2 Gegenstand und Höhe der Forderung – Hier findet sich die Deckelung der maximal förderfähigen Kosten (bei Wohngebäuden in Höhe von 50.000 € (brutto) pro Wohnung)
Suchen Sie Sich aus VI.2.X die für Sie interessante Förderung aus, also zum Beispiel VI.2.5 für Biomasseanlagen und VI.2.1 zusätzlich, wenn Sie von Öl wechseln sollten. Die Unterkapitel enthalten Unterscheidungen in Neu- und Altbau. Da wir uns hier über den Altbau unterhalten, streichen Sie einfach den Neubaubereich. Ganz wichtig: Hier finden Sich die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung.
Anforderungen an die Produkte (zum Beispiel CO bie Biomasseanlagen) können Sie überlesen, wenn es für das jeweilige Produkt eine entsprechende Liste der förderbaren Anlagen gibt. Vergleichen Sie hierzu den unten aufgeführten Link zu den technischen Mindestanforderungen.
VIII Kumulierung: Hier steht, welche Förderungen kumuliert, also gleichzeitig in Anspruch genommen werden dürfen. Wenn Sie keine weitere Förderung bekommen oder beantragen wollen, können Sie diesen Punkt übergehen. Die Absätze zur „De-Minimis-Verordnung“ oder zu „KMU“ betreffen nur Gewerbe.
IX.1 Verfahren Zuschussförderung – Dieser Punkt ist sehr wichtig. Hier steht, welche Verfahrensschritte Sie einhalten müssen. Das ist alles relativ einfach machbar. Beispiel: Erst beantragen, dann beauftragen. Wenn man hier einen Fehler hat, verliert man aber schnell viel Geld. Beispiel: Wer mit der Maßnahme beginnt, ohne einen Antrag gestellt und genehmigt bekommen zu haben, bekommt kein Geld. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

2.
Es verbleiben jetzt je nach Fördermaßnahme nur noch 3-4 Seiten, die Sie lesen sollten. Im Gegenzug erhalten Sie (bzw. Ihr Kunde) Förderungen, die bei 5.000-7.000 € im Einfamilienhaus liegen können. Die Höhe können Sie abschätzen, wenn Sie den Fördersatz mit der Summe der Kosten multiplizieren.

Beispiel Wärmepumpe über 21.000 € (einschl. aller Kosten) bei Wechsel von einem Gaskessel (35% Fördersatz): 21.000 €*35%= 7.350 €

Kategorie: Heizungsmodernisierung